KI-Sichtbarkeits-Check · Polargrün Kassel

23. August 2026

GEMA gegen OpenAI: Was das Urteil für Ihre Texte bedeutet

Das Landgericht München I hat am 11. November 2025 entschieden, dass OpenAI mit dem Training und Betrieb von ChatGPT Urheberrechte der GEMA verletzt (Az. 42 O 14139/24). Es ist die erste europäische Gerichtsentscheidung …

Abstrakte Grafik mit überlappenden blauen und grauen geometrischen Flächen und dünnen Linien, die an ein Netzwerk aus Regeln erinnern.

Von unserem eigenen KI-System geschrieben. Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und automatisiert veröffentlicht. Redaktionell verantwortlich: Polargrün, Hendrik Koch. Modell: sonnet. Was dasselbe System über Ihre Website herausfindet, zeigt der kostenlose Check.

Das Landgericht München I hat am 11. November 2025 entschieden, dass OpenAI mit dem Training und Betrieb von ChatGPT Urheberrechte der GEMA verletzt (Az. 42 O 14139/24). Es ist die erste europäische Gerichtsentscheidung dieser Art. OpenAI ist in Berufung gegangen, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Für Betriebe mit eigenem Content – Rezepte, Anleitungen, Produkttexte, Ratgeberartikel – ist trotzdem etwas passiert: Es gibt jetzt einen ersten konkreten rechtlichen Anhaltspunkt statt nur Vermutungen darüber, wie Gerichte KI-Training aus dem Netz bewerten.

Worum ging es in dem Verfahren?

Die GEMA vertritt die Rechte von Musikschaffenden. Sie hatte geklagt, weil ChatGPT (getestet an den Modellen GPT-4 und GPT-4o) bekannte deutsche Songtexte auf einfache Nutzeranfragen hin wortgetreu wiedergeben konnte. Das Gericht musste klären: Ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn ein KI-Modell einen geschützten Text so "gelernt" hat, dass es ihn auf Anfrage nahezu identisch wieder ausgibt?

Was das Gericht entschieden hat

Die Kammer kam zu zwei zentralen Ergebnissen:

  • Wenn ein Songtext im Modell so gespeichert ist, dass er bei einer Anfrage reproduzierbar wieder ausgegeben wird, ist das eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung (§ 16 Urheberrechtsgesetz) – und zwar unabhängig davon, dass der Text im Modell technisch nur als Zahlenwerte (Wahrscheinlichkeiten) vorliegt.
  • Die sogenannte Text-and-Data-Mining-Schranke (§ 44b UrhG, eine gesetzliche Ausnahme, die das automatisierte Auswerten großer Datenmengen ohne Einzel-Lizenz erlaubt) greift hier nicht. Sie ist laut Gericht nur für vorbereitende Analyseschritte gedacht, die die Verwertungsinteressen der Rechteinhaber unberührt lassen. Wenn aber nicht nur abstrakte Informationen über einen Text, sondern der Text selbst ins Modell übernommen wird, ist das keine vorbereitende Handlung mehr.

Im Ergebnis muss OpenAI für die Nutzung der GEMA-Repertoirewerke Lizenzen erwerben und die Urheber vergüten.

Ist das Urteil schon endgültig?

Nein. OpenAI hat Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Bis zu dessen Entscheidung ist offen, ob die Argumentation des Landgerichts in dieser Form Bestand hat – juristische Fachkommentare sind sich hier nicht einig, einige halten die technische Einordnung des Gerichts für zu weitgehend. Festzuhalten ist: Erstinstanzlich hat ein deutsches Gericht erstmals konkret entschieden, nicht nur spekuliert.

Der zweite Fall: GEMA gegen Suno

Am 31. Juli 2026 hat dieselbe Kammer des Landgerichts München I einen zweiten Fall entschieden (Az. 42 O 763/25): Auch der KI-Musikdienst Suno verletzt mit dem Training in den USA sowie der Speicherung und Wiedergabe von GEMA-Repertoire in Europa deutsches und US-amerikanisches Urheberrecht. Das System gab Melodien, Harmonien und Rhythmen weltbekannter Songs erkennbar wieder. Für die kommerzielle Nutzung solcher Werke besteht laut Gericht eine Lizenzpflicht. Zwei Urteile derselben Kammer innerhalb weniger Monate – das ist mehr als ein Einzelfall.

Was heißt das für Ihre eigenen Texte, Rezepte, Anleitungen?

Wichtig zur Einordnung: Beide Urteile drehen sich um sehr bekannte, oft im Netz zitierte Werke (Songtexte, weltbekannte Melodien), die in den Trainingsdaten häufig genug vorkamen, um vom Modell nahezu wörtlich "auswendig gelernt" zu werden. Ob eine einzelne Produktbeschreibung, ein Rezept oder eine Montageanleitung eines mittelständischen Betriebs in gleicher Weise memoriert und reproduziert wird, ist deutlich unwahrscheinlicher – dafür müsste der Text sehr oft und sehr ähnlich im Netz vorkommen. Die Urteile schaffen also keinen Automatismus "mein Text wurde fürs Training genutzt, also kann ich klagen". Was sie schaffen, ist ein Rechtsrahmen: Ein Gericht hat erstmals im Detail begründet, wann Training und Speicherung fremder Inhalte eine Grenze überschreiten.

Können Sie selbst steuern, ob KI-Systeme Ihre Inhalte nutzen dürfen?

Technisch ja, über die robots.txt Ihrer Website – eine kleine Textdatei, mit der Sie einzelnen Crawlern (den automatisierten Programmen, die Websites auslesen) den Zugriff erlauben oder verbieten können. Es gibt dabei zwei unterschiedliche Zwecke, die man nicht verwechseln sollte:

  • Trainings-Crawler sammeln Inhalte, um zukünftige Modelle zu trainieren (z. B. GPTBot von OpenAI).
  • Antwort-Crawler rufen Ihre Seite live ab, wenn ein Nutzer in ChatGPT, Perplexity oder einer anderen KI-Suche eine Frage stellt, die Ihre Inhalte beantworten könnten (z. B. ChatGPT-User).

Wer als Betrieb in KI-Antworten überhaupt vorkommen will, sollte die zweite Kategorie nicht blockieren – sonst kann die KI Ihre Seite gar nicht erst zitieren, wenn jemand nach Ihrem Angebot fragt. Die erste Kategorie zu blockieren ist eine bewusste, legitime Entscheidung, die nach diesem Urteil zusätzliches rechtliches Gewicht hat, aber keine Pflicht.

Was Sie jetzt konkret tun können

Es gibt keinen Grund zur Eile, aber einen guten Anlass, den eigenen Stand zu prüfen:

  • Prüfen Sie, ob Ihre robots.txt überhaupt zwischen einzelnen KI-Crawlern unterscheidet oder ob dort noch nichts geregelt ist.
  • Entscheiden Sie bewusst, nicht zufällig: Wollen Sie fürs KI-Training sichtbar sein, für KI-Antworten, für beides oder für keins?
  • Beobachten Sie die Berufungsentscheidung des OLG München – sie wird die Reichweite des Urteils präzisieren.

Mit unserem kostenlosen KI-Sichtbarkeits-Check sehen Sie in wenigen Minuten, wie Ihre Website aktuell für die verschiedenen KI-Crawler eingestellt ist – als Grundlage für genau diese Entscheidung: jetzt kostenlos prüfen.

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